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Satzung

Die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit ist der Zusammenschluß von Personen, die über Verschiedenheiten ihres religiösen Bekenntnisses hinweg zu folgenden Grundüberzeugungen kommen:

In unserem Volk, ebenso wie anderswo in der Welt, leiden unzählige einzelne, ja ganze Gruppen unter einer Behandlung, die der Würde und den Rechten von Menschen nicht entspricht.

Dieser Zustand ist vielfach auf das Vorherrschen von Anschauungen zurückzuführen, die eine Folge von Furcht, Misstrauen, Unkenntnis und politischen Ablenkungsmanövern sind. Oberflächliche Verallgemeinerungen und Vorurteile, die sich gern den Anschein von Wissenschaftlichkeit geben, vergiften das Zusammenleben von Menschen im kleinen Kreis wie von Völkern untereinander.

Alle Menschen guten Willens haben die Verpflichtung, das ihre dafür zu tun, eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens und Verständnisses zu schaffen. Eine vernünftige und gerechte Ordnung in der Welt erwächst aus der Bereitschaft jedes Einzelnen, anderen das gleiche Maß an Recht und Achtung zuzugestehen, das er für sich selbst in Anspruch nimmt.

Eine besondere Verantwortung liegt darin, eine von jeglichen Vorurteilen freie Achtung in allen Bereichen des Lebens zu erreichen.

 

NAME, SITZ und ZWECK

§1
Die Vereinigung führt den Namen „Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Berlin e. V.“. Sie hat ihren Sitz in Berlin.

§2
Die Gesellschaft dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Abgabenordnung (AO 1977), die seit 1977 die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Gemeinnützigkeit darstellt.

Ziel der Gesellschaft ist die Förderung international aufgeschlossener Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur sowie des Gedankens der Völkerverständigung.

Die Gesellschaft sieht ihre Aufgabe darin, durch Aufklärungsarbeit in Form von Vorträgen und Seminaren, Lesungen, Theateraufführungen, musikalischen Veranstaltungen, Ausstellungen, Gedenkstättenfahrten, Exkursionen und stadtgeschichtlichen Führungen, Zeitzeugenvermittlung und Besuchen in Schulen ihre Ziele zu erreichen:

Informationen über die gemeinsamen Wurzeln von Juden und Christen und über das christlich-jüdische Verhältnis in der deutschen Geschichte zu geben, Vorurteile abzubauen, das Verständnis der Menschen untereinander zu fördern und die Zusammenarbeit insbesondere zwischen Christen und Juden zu vertiefen sowie den interreligiösen Dialog auch mit Muslimen zu suchen.

Ihr Ziel ist es, die Zusammenarbeit im Geiste gegenseitiger Achtung und gemeinsamer Verantwortung nicht nur auf die Religionsgemeinschaften zu beschränken, sondern bei allen Einrichtungen des öffentlichen Lebens (Behörden, Vereinen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, Schulen und Hochschulen, Presse, Funk und Fernsehen, Theater und Film) zu fördern. Sie wendet sich deshalb an alle Menschen die guten Willens sind, Vorurteile und Missverständnisse zwischen den verschiedenen Rassen, Weltanschauungen, Nationen und Minderheiten sowie zwischen Menschen unterschiedlicher religiöser und sozialer Herkunft zu bekämpfen und die Würde jedes einzelnen zu respektieren.

 

MITGLIEDSCHAFT

§3
Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein, die sich zu den Zielen der Gesellschaft bekennen.

§4
Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand.

§5
Der Vorstand hat das Recht, Persönlichkeiten, die sich um die Ziele der Gesellschaft außergewöhnlich verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen. In besonderen Fällen kann der Ehrenvorsitz angetragen werden.

§6
Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft können jederzeit aufgegeben werden. Die Aufgabe erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand.

§7
Verstößt ein Mitglied gegen die Ziele der Gesellschaft, so kann es durch den Vorstand von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluß ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ausschlußbescheides Einspruch beim Vorstand zulässig. Über den Einspruch entscheidet das Kuratorium endgültig.

§8
Die Mitglieder haben einen Beitrag zu entrichten, der nach Selbsteinschätzung ihren finanziellen Verhältnissen entsprechen soll. Der jährliche Mindestbeitrag wird von der Mitgliederversammlung sowohl für Einzelmitglieder wie für juristische Personen festgesetzt. Ehrenmitglieder sind nicht zur Beitragszahlung verpflichtet.

Mitglieder, die nach Aufforderung ohne Angabe von Gründen zwei Jahre ihrer Beitragspflicht nicht genügen, können als Mitglieder gestrichen werden.

§9
Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

ORGANE DER GESELLSCHAFT

§10
Organe der Gesellschaft sind:
Die Mitgliederversammlung
Das Kuratorium
Der Vorstand
Beschlüsse dieser Organe erfordern, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt, einfache Stimmenmehrheit.

Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

§11
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern, den Ehrenmitgliedern und dem Ehrenvorsitzenden. Sie hat folgende Aufgaben:
Wahl des Vorstandes
Entgegennahme des Jahresberichtes
Entgegennahme des Jahres-Finanzberichtes
Entlastung des Vorstandes
Beschlußfassung über die Satzung
Beschlußfassung über den Mindestbeitrag

§12
Zur Mitgliederversammlung wird spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres eingeladen.

Weitere Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn der Vorstand es für notwendig erachtet oder wenn mindestens die Hälfte der Kuratoriumsmitglieder oder mindestens ein Viertel der Mitglieder es verlangen.

§13
Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein und stellt die Tagesordnung auf.

Zu den Mitgliederversammlungen müssen die Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung eingeladen werden.

Anträge von Mitgliedern für die Tagesordnung müssen mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich eingereicht werden. Maßgebend ist das Datum des Poststempels. Über die Zulassung von Spontananträgen entscheiden die anwesenden Mitglieder durch offene Abstimmung mit einfacher Mehrheit.

Die Mitgliederversammlungen werden von einem der drei Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet.

§14
In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.

§15
Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

§16
Das Kuratorium wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Zahl der Kuratoriumsmitglieder soll fünfzehn Prozent der Zahl der Mitglieder der Gesellschaft nicht übersteigen.

Kuratoren können einen ständigen Vertreter benennen, der sie im Bedarfsfall im Kuratorium vertritt.

§17
Das Kuratorium wirkt aktiv an der Verwirklichung der Ziele der Gesellschaft mit.

Es tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und berät den Vorstand in allen Fragen, insbesondere in der Bestimmung der Leitlinien der GCJZ und der Aufstellung ihres Jahres- und Wirtschaftsplanes.

Die Sitzungen des Kuratoriums werden vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte einen Versammlungsleiter.

§18
Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Vorsitzenden, drei Stellvertretern und dem Schatzmeister. Von den drei Vorsitzenden und ihren drei Stellvertretern soll je einer dem evangelischen, dem katholischen und dem jüdischen Glaubensbekenntnis angehören.

Der Vorstand kann drei Mitglieder in den Vorstand kooptieren.

Der Verein wird von drei Vorstandsmitgliedern vertreten.

§ 19
Der Vorstand wird in Einzelwahl von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

§20
Der Vorstand beruft zu seiner Unterstützung aus dem Kreis der Mitglieder Arbeitsausschüsse, die sich mit gesellschaftlichen, religiösen und pädagogischen Themen im Rahmen der Ziele der Gesellschaft befassen. Die Ausschüsse wählen einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte, der möglichst dem Kuratorium angehören soll. Die Vorsitzenden der Ausschüsse bedürfen der Bestätigung des Vorstandes, dem sie für ihre Arbeit verantwortlich sind. Im Einvernehmen mit dem Vorstand hat jeder Ausschuß das Recht, Mitarbeiter – gegebenenfalls auch Nichtmitglieder – zur Durchführung der ihm gestellten Aufgaben heranzuziehen.

§21
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

 

EINNAHMEN DER GESELLSCHAFT UND GESCHÄFTSJAHR

§22
Die Einnahmen der Gesellschaft bestehen aus den Beiträgen der Mitglieder, aus Spenden, aus Zuschüssen und zweckgebundenen Zuwendungen.

§23
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

MITGLIEDSCHAFT IM DEUTSCHEN KOORDINIERUNGSRAT DER GESELLSCHAFTEN FÜR CHRISTLICH-JÜDISCHE ZUSAMMENARBEIT E.V.

§24
Die Gesellschaft gehört der Dachorganisation „Deutscher KoordinierungsRat der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e. V.“ an.

§25
Im Koordinierungsrat wird die Gesellschaft durch ihre drei Vorsitzenden vertreten.

 

AUFLÖSUNG DER GESELLSCHAFT

§26
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das gesamte Vereinsvermögen an den Deutschen Koordinierungsrat der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Frankfurt e.V., Otto-Weiss-Str. 2, 61231 Bad Nauheim als Dachorganisation. Das Vermögen ist unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden.

 

SCHLUSSBESTIMMUNG

§27
Der Vorstand wird ermächtigt, etwaige Änderungen der Satzung, die das Registergericht oder das zuständige Finanzamt für notwendig erachten, ohne nochmalige Einberufung der Mitgliederversammlung vorzunehmen.

Aktuelle Veranstaltungen

15. Juli, 2025
11:00 - 14:30
15. July, 2025
11:00 - 14:30

Dienstag, 15. Juli 2025, 11 Uhr Enthüllung der Berliner Gedenktafel für die Stille Heldin Elsa Blochwitz (1899–1992) Ort: Kurfürstendamm 177, 10707 Berlin-Wilmersdorf Zur Einweihung der Gedenktafel aus Porzellan spricht: Oliver Friederici, Staatssekretär für Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Laudatio hält Dr. Beate Kosmala.   Montag, 22. September 2025, 16 Uhr Enthüllung der Berliner Gedenktafel für das Fotostudio […]

24. August, 2025
24. August, 2025
20:15 - 21:00

„Zeuge der Zeit: Prof. Michael Wolffsohn – Nicht alles wird wieder gut“ Sie finden diesen Film in der ARD Mediathek unter: https://www.ardmediathek.de/video/zeuge-der-zeit/prof-michael-wolffsohn-nicht-alles-wird-wieder-gut/ard-alpha/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdC9GMjAyNFdPMDIwNTA0QTA Informationen dazu gibt die folgende Programminformation: Michael Wolffsohn ist Geschichtsprofessor – und Enkel. In diesem Zeitzeugenporträt erzählt er von der Geschichte seiner Familie, die einst das Kulturleben im Berlin der 1920er-Jahre mitprägte und […]

25. August, 2025
25. August, 2025
15:00 - 16:30

STADTWANDERUNG Ort: Jüdischer Friedhof Weißensee, Herbert-Baum-Straße 45, 13088 Berlin, Am Eingang zum jüdischen Friedhof, Herbert-Baum-Str. 45 Anmeldung: gcjz.berlin@t-online.de , 030 821 6683 Eintrittsgebühr für den Friedhof: 1 € Die für Männer vorgeschriebene Kopfbedeckung kann am Eingangsbereich des Friedhofes ausgeliehen werden. Wir begeben uns auf Spuren im Leben Margot Friedländers und besuchen auch andere Grabstätten besonderer […]

28. August, 2025
28. August, 2025
18:00 - 19:00

Donnerstag, 28. August 2025, 18-20 Uhr Rassisten sind immer die Anderen Mit Reinhard Fischer Workshopleitung: Reinhard Fischer, Berliner Landeszentrale für politische Bildung Der Workshop bietet Inputs zu Geschichte, sozialwissenschaftlicher Analyse und gesetzlichen Grundlagen zum Thema Rassismus und interaktive Übungen. Ziel ist es zur Reflexion des eigenen Sprachgebrauchs und der eigenen Reaktion auf rassistische Vorfälle anzuregen […]

28. August, 2025
28. August, 2025
18:30 - 20:00

(Nicht)erinnern an rechten Terror: 30 Jahre Oklahoma City Bombing Online-Veranstaltung über Erinnerungskultur und gesellschaftliche Verdrängung rechter Gewalt Donnerstag, 28. August um 18:30 Uhr // Anmeldung kostenlos möglich unter www.bpb.de/569316 Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb lädt Sie herzlich ein zur Online-Veranstaltung „(Nicht)erinnern an rechten Terror: 30 Jahre Oklahoma City Bombing“ am 28. August um 18:30 Uhr. […]

1. September, 2025
1. September, 2025
19:00 - 21:00

KünstlerKolonie Berlin e.V. www.künstlerkolonie.berlin

6. September, 2025
6. September, 2025
10:00 - 18:00

1950 wurden 1.119 Frauen und etwa 25 Kinder aus dem Speziallager Nr. 1 in Sachsenhausen in das DDR-Frauengefängnis Hoheneck überstellt. 2025 jährt sich dieser Transport zum 75. Mal. Eine neue Wanderausstellung, die sich mit diesen Frauen und ihren Schicksalen beschäftigt, wird im Rahmen des Programms am 6. September eröffnet. Das Projekt wird gefördert von der […]

12. September, 2025
12. September, 2025
17:30 - 19:30

Das Phänomen des Populismus ist nicht neu. Populistische Parteien und Bewegungen sind schon seit Langem in verschiedenen EU-Ländern, in West- sowie in Ost-Europa, eine Realität. Zumeist sind diese Bewegungen/Parteien rechts orientiert, und aus diesem Grund werden sie als „rechtspopulistisch“, „nationalpopulistisch“ oder „rechtsradikal“ charakterisiert. Diese politischen Entwicklungen wurden oft als marginal, episodisch oder als ein Produkt […]

15. September, 2025
15. September, 2025
10:00 - 16:00

Montag, 15. September 2025, 10-16 Uhr Ambiguitätstoleranz in der Bildungsarbeit an historischen Orten Besuch in der Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen, im Rahmen der Netzwerkveranstaltungen “Antisemitismus als Herausforderung in der historisch-politischen Bildung” Was heißt Ambiguitätstoleranz in der politischen Bildung an historischen Orten? In welchem Verhältnis stehen Antisemitismuskritik und Widerspruchstoleranz? Wie können Verknüpfungen von historisch-politischen und aktuellen […]

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