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Satzung

Die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit ist der Zusammenschluß von Personen, die über Verschiedenheiten ihres religiösen Bekenntnisses hinweg zu folgenden Grundüberzeugungen kommen:

In unserem Volk, ebenso wie anderswo in der Welt, leiden unzählige einzelne, ja ganze Gruppen unter einer Behandlung, die der Würde und den Rechten von Menschen nicht entspricht.

Dieser Zustand ist vielfach auf das Vorherrschen von Anschauungen zurückzuführen, die eine Folge von Furcht, Misstrauen, Unkenntnis und politischen Ablenkungsmanövern sind. Oberflächliche Verallgemeinerungen und Vorurteile, die sich gern den Anschein von Wissenschaftlichkeit geben, vergiften das Zusammenleben von Menschen im kleinen Kreis wie von Völkern untereinander.

Alle Menschen guten Willens haben die Verpflichtung, das ihre dafür zu tun, eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens und Verständnisses zu schaffen. Eine vernünftige und gerechte Ordnung in der Welt erwächst aus der Bereitschaft jedes Einzelnen, anderen das gleiche Maß an Recht und Achtung zuzugestehen, das er für sich selbst in Anspruch nimmt.

Eine besondere Verantwortung liegt darin, eine von jeglichen Vorurteilen freie Achtung in allen Bereichen des Lebens zu erreichen.

 

NAME, SITZ und ZWECK

§1
Die Vereinigung führt den Namen „Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Berlin e. V.“. Sie hat ihren Sitz in Berlin.

§2
Die Gesellschaft dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Abgabenordnung (AO 1977), die seit 1977 die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Gemeinnützigkeit darstellt.

Ziel der Gesellschaft ist die Förderung international aufgeschlossener Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur sowie des Gedankens der Völkerverständigung.

Die Gesellschaft sieht ihre Aufgabe darin, durch Aufklärungsarbeit in Form von Vorträgen und Seminaren, Lesungen, Theateraufführungen, musikalischen Veranstaltungen, Ausstellungen, Gedenkstättenfahrten, Exkursionen und stadtgeschichtlichen Führungen, Zeitzeugenvermittlung und Besuchen in Schulen ihre Ziele zu erreichen:

Informationen über die gemeinsamen Wurzeln von Juden und Christen und über das christlich-jüdische Verhältnis in der deutschen Geschichte zu geben, Vorurteile abzubauen, das Verständnis der Menschen untereinander zu fördern und die Zusammenarbeit insbesondere zwischen Christen und Juden zu vertiefen sowie den interreligiösen Dialog auch mit Muslimen zu suchen.

Ihr Ziel ist es, die Zusammenarbeit im Geiste gegenseitiger Achtung und gemeinsamer Verantwortung nicht nur auf die Religionsgemeinschaften zu beschränken, sondern bei allen Einrichtungen des öffentlichen Lebens (Behörden, Vereinen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, Schulen und Hochschulen, Presse, Funk und Fernsehen, Theater und Film) zu fördern. Sie wendet sich deshalb an alle Menschen die guten Willens sind, Vorurteile und Missverständnisse zwischen den verschiedenen Rassen, Weltanschauungen, Nationen und Minderheiten sowie zwischen Menschen unterschiedlicher religiöser und sozialer Herkunft zu bekämpfen und die Würde jedes einzelnen zu respektieren.

 

MITGLIEDSCHAFT

§3
Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein, die sich zu den Zielen der Gesellschaft bekennen.

§4
Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand.

§5
Der Vorstand hat das Recht, Persönlichkeiten, die sich um die Ziele der Gesellschaft außergewöhnlich verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen. In besonderen Fällen kann der Ehrenvorsitz angetragen werden.

§6
Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft können jederzeit aufgegeben werden. Die Aufgabe erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand.

§7
Verstößt ein Mitglied gegen die Ziele der Gesellschaft, so kann es durch den Vorstand von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluß ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ausschlußbescheides Einspruch beim Vorstand zulässig. Über den Einspruch entscheidet das Kuratorium endgültig.

§8
Die Mitglieder haben einen Beitrag zu entrichten, der nach Selbsteinschätzung ihren finanziellen Verhältnissen entsprechen soll. Der jährliche Mindestbeitrag wird von der Mitgliederversammlung sowohl für Einzelmitglieder wie für juristische Personen festgesetzt. Ehrenmitglieder sind nicht zur Beitragszahlung verpflichtet.

Mitglieder, die nach Aufforderung ohne Angabe von Gründen zwei Jahre ihrer Beitragspflicht nicht genügen, können als Mitglieder gestrichen werden.

§9
Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

ORGANE DER GESELLSCHAFT

§10
Organe der Gesellschaft sind:
Die Mitgliederversammlung
Das Kuratorium
Der Vorstand
Beschlüsse dieser Organe erfordern, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt, einfache Stimmenmehrheit.

Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

§11
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern, den Ehrenmitgliedern und dem Ehrenvorsitzenden. Sie hat folgende Aufgaben:
Wahl des Vorstandes
Entgegennahme des Jahresberichtes
Entgegennahme des Jahres-Finanzberichtes
Entlastung des Vorstandes
Beschlußfassung über die Satzung
Beschlußfassung über den Mindestbeitrag

§12
Zur Mitgliederversammlung wird spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres eingeladen.

Weitere Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn der Vorstand es für notwendig erachtet oder wenn mindestens die Hälfte der Kuratoriumsmitglieder oder mindestens ein Viertel der Mitglieder es verlangen.

§13
Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein und stellt die Tagesordnung auf.

Zu den Mitgliederversammlungen müssen die Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung eingeladen werden.

Anträge von Mitgliedern für die Tagesordnung müssen mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich eingereicht werden. Maßgebend ist das Datum des Poststempels. Über die Zulassung von Spontananträgen entscheiden die anwesenden Mitglieder durch offene Abstimmung mit einfacher Mehrheit.

Die Mitgliederversammlungen werden von einem der drei Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet.

§14
In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.

§15
Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

§16
Das Kuratorium wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Zahl der Kuratoriumsmitglieder soll fünfzehn Prozent der Zahl der Mitglieder der Gesellschaft nicht übersteigen.

Kuratoren können einen ständigen Vertreter benennen, der sie im Bedarfsfall im Kuratorium vertritt.

§17
Das Kuratorium wirkt aktiv an der Verwirklichung der Ziele der Gesellschaft mit.

Es tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und berät den Vorstand in allen Fragen, insbesondere in der Bestimmung der Leitlinien der GCJZ und der Aufstellung ihres Jahres- und Wirtschaftsplanes.

Die Sitzungen des Kuratoriums werden vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte einen Versammlungsleiter.

§18
Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Vorsitzenden, drei Stellvertretern und dem Schatzmeister. Von den drei Vorsitzenden und ihren drei Stellvertretern soll je einer dem evangelischen, dem katholischen und dem jüdischen Glaubensbekenntnis angehören.

Der Vorstand kann drei Mitglieder in den Vorstand kooptieren.

Der Verein wird von drei Vorstandsmitgliedern vertreten.

§ 19
Der Vorstand wird in Einzelwahl von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

§20
Der Vorstand beruft zu seiner Unterstützung aus dem Kreis der Mitglieder Arbeitsausschüsse, die sich mit gesellschaftlichen, religiösen und pädagogischen Themen im Rahmen der Ziele der Gesellschaft befassen. Die Ausschüsse wählen einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte, der möglichst dem Kuratorium angehören soll. Die Vorsitzenden der Ausschüsse bedürfen der Bestätigung des Vorstandes, dem sie für ihre Arbeit verantwortlich sind. Im Einvernehmen mit dem Vorstand hat jeder Ausschuß das Recht, Mitarbeiter – gegebenenfalls auch Nichtmitglieder – zur Durchführung der ihm gestellten Aufgaben heranzuziehen.

§21
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

 

EINNAHMEN DER GESELLSCHAFT UND GESCHÄFTSJAHR

§22
Die Einnahmen der Gesellschaft bestehen aus den Beiträgen der Mitglieder, aus Spenden, aus Zuschüssen und zweckgebundenen Zuwendungen.

§23
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

MITGLIEDSCHAFT IM DEUTSCHEN KOORDINIERUNGSRAT DER GESELLSCHAFTEN FÜR CHRISTLICH-JÜDISCHE ZUSAMMENARBEIT E.V.

§24
Die Gesellschaft gehört der Dachorganisation „Deutscher KoordinierungsRat der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e. V.“ an.

§25
Im Koordinierungsrat wird die Gesellschaft durch ihre drei Vorsitzenden vertreten.

 

AUFLÖSUNG DER GESELLSCHAFT

§26
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das gesamte Vereinsvermögen an den Deutschen Koordinierungsrat der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Frankfurt e.V., Otto-Weiss-Str. 2, 61231 Bad Nauheim als Dachorganisation. Das Vermögen ist unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden.

 

SCHLUSSBESTIMMUNG

§27
Der Vorstand wird ermächtigt, etwaige Änderungen der Satzung, die das Registergericht oder das zuständige Finanzamt für notwendig erachten, ohne nochmalige Einberufung der Mitgliederversammlung vorzunehmen.

Aktuelle Veranstaltungen

1. Mai, 2024
1. May, 2024
17:00 - 19:00

„Wie geht’s euch eigentlich? Jüdisches Erleben in Kreuzberg und Neukölln nach dem 7. Oktober“ Am 7. Oktober ereignete sich in Südisrael der schwerste Anschlag auf Jüdinnen und Juden seit dem Ende des Holocausts. Die Gewalttat zeigte wie eine Erdbebenwelle auch Auswirkungen auf unsere Straßen und Plätze. Punktuell feierten Menschen auf den Straßen die Gewalt. Jüdinnen […]

3. Mai, 2024
15:00 - 19:00
3. May, 2024
15:00 - 19:00

Wittenbergplatz, Berlin

ISRAELTAG BERLIN – FREITAG, 3. MAI 2024, 15-19 UHR Wittenbergplatz neben dem KaDeWe Die GCJZ Berlin ist auch mit einem Stand beteiligt! Es gibt israelische Speisen und Getränken, Live-Musik und Tänzen, Spaß und Stolz. Lassen Sie sich begeistern von israelischer Kultur und Lebensfreude. Infos zu Land und Leuten, Geschichte und Religion, Reisen und Kunst aus […]

7. Mai, 2024
7. May, 2024
19:00 - 21:30

Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, Breitscheidplatz, Berlin

FESTVERANSTALTUNG zum Jahresmotto der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Berlin e.V. Dienstag, 7. Mai 2024, 19 Uhr Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche Breitscheidplatz 10789 Berlin Musikalische Umrahmung Über Ihre Anmeldung zur Festveranstaltung freuen wir uns: gcjz.berlin@t-online.de, 821 66 83 CJZ_2024_Einladung-Web

13. Mai, 2024
13. May, 2024
19:00 - 20:00

Freiheit – Macht – Verantwortung Mut zur Erinnerungsarbeit vor Ort: Einladung zum Zoom-Webinar mit Simon Göhler am 13. Mai 2024 um 19.00 Uhr Wie Erinnerungsarbeit in den 80er Jahren einer Kleinstadt ohne Synagogengemeinde gestartet ist und vor welchen Herausforderungen man damals stand – darüber berichtet Simon Göhler in seinem Vortrag. Ruth Foster-Heilbronn hat als Überlebende […]

20. Mai, 2024
20. May, 2024
10:00 - 12:30

Montag, 20. Mai 2024, 10-12.30 Uhr Wenn „geltendes“ Recht“ sich als Unrecht erweist: Zur Rechtsgrundlage der Strafverfolgung von NS-Justiz Interdisziplinäres Symposium MATINÉE Ort: Bonhoeffer-Haus, Marienburger Allee 43, 14055 Berlin Anmeldung: www.bonhoeffer-haus-berlin.de/ Veranstalter: Bonhoeffer-Haus in Kooperation mit dem Martin-Niemöller-Haus Dahlem Erinnerungs- und Begegnungsstätte IMPULSE: Gottfried Brezger, Vorsitzender Begrüßung und Erinnerung an die im Widerstand gegen den […]

21. Mai, 2024
21. May, 2024
19:00 - 20:30

Katholische Akademie in Berlin, Hannoversche Straße, Berlin

An diesem Abend präsentieren wir das druckfrisch erschienene Buch „Ernst Ludwig Ehrlich. Jüdisch-christlicher Dialog als Lebensaufgabe“. Mit der Autorin Dr. Sara Han sprechen wir über ihre Forschungen, ihre Entdeckungen und Ehrlichs herausgehobene Bedeutung für den jüdisch-christlichen, insbesondere jüdisch- katholischen Dialog nach dem Holocaust.  

24. Mai, 2024
24. May, 2024
19:00 - 21:00

Deutsch-Jüdisches Theater, Hohenzollerndamm, Berlin

DJT – Deutsch-Jüdisches Theater im Coupé Theater Hohenzollerndamm 177, 10713 Berlin Karten-Telefon: 0176/72261305 Email: karten@djthe.de   Spielplan Mai 2024 Für GCJZ-Mitglieder gilt der ermäßigte Preis. Bitte legen Sie Ihren GCJZ-Mitgliedsausweis vor. Wir bitten um telefonische Reservierung. Aufgrund terminlicher Überschneidungen im Coupé Theater können wir im Mai leider nur einen sehr reduzierten Spielplan anbieten. Fr   24.05.2024           […]

27. Mai, 2024
27. May, 2024
18:30 - 21:00

Katholische Akademie in Berlin, Hannoversche Straße, Berlin

Mitgliederversammlung 2024 Montag, 27. Mai 2024, 18.30 Uhr, Katholische Akademie Berlin, Clubraum Hannoversche Straße 5, 10115 Berlin

27. Mai, 2024
27. May, 2024
18:30 - 21:00

Katholische Akademie in Berlin, Hannoversche Straße, Berlin

GCJZ-Mitgliederversammmlung 2024 Katholische Akademie Berlin, Clubraum, Hannoversche Straße 5, 10115 Berlin

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