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Satzung

Die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit ist der Zusammenschluß von Personen, die über Verschiedenheiten ihres religiösen Bekenntnisses hinweg zu folgenden Grundüberzeugungen kommen:

In unserem Volk, ebenso wie anderswo in der Welt, leiden unzählige einzelne, ja ganze Gruppen unter einer Behandlung, die der Würde und den Rechten von Menschen nicht entspricht.

Dieser Zustand ist vielfach auf das Vorherrschen von Anschauungen zurückzuführen, die eine Folge von Furcht, Misstrauen, Unkenntnis und politischen Ablenkungsmanövern sind. Oberflächliche Verallgemeinerungen und Vorurteile, die sich gern den Anschein von Wissenschaftlichkeit geben, vergiften das Zusammenleben von Menschen im kleinen Kreis wie von Völkern untereinander.

Alle Menschen guten Willens haben die Verpflichtung, das ihre dafür zu tun, eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens und Verständnisses zu schaffen. Eine vernünftige und gerechte Ordnung in der Welt erwächst aus der Bereitschaft jedes Einzelnen, anderen das gleiche Maß an Recht und Achtung zuzugestehen, das er für sich selbst in Anspruch nimmt.

Eine besondere Verantwortung liegt darin, eine von jeglichen Vorurteilen freie Achtung in allen Bereichen des Lebens zu erreichen.

 

NAME, SITZ und ZWECK

§1
Die Vereinigung führt den Namen „Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Berlin e. V.“. Sie hat ihren Sitz in Berlin.

§2
Die Gesellschaft dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Abgabenordnung (AO 1977), die seit 1977 die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Gemeinnützigkeit darstellt.

Ziel der Gesellschaft ist die Förderung international aufgeschlossener Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur sowie des Gedankens der Völkerverständigung.

Die Gesellschaft sieht ihre Aufgabe darin, durch Aufklärungsarbeit in Form von Vorträgen und Seminaren, Lesungen, Theateraufführungen, musikalischen Veranstaltungen, Ausstellungen, Gedenkstättenfahrten, Exkursionen und stadtgeschichtlichen Führungen, Zeitzeugenvermittlung und Besuchen in Schulen ihre Ziele zu erreichen:

Informationen über die gemeinsamen Wurzeln von Juden und Christen und über das christlich-jüdische Verhältnis in der deutschen Geschichte zu geben, Vorurteile abzubauen, das Verständnis der Menschen untereinander zu fördern und die Zusammenarbeit insbesondere zwischen Christen und Juden zu vertiefen sowie den interreligiösen Dialog auch mit Muslimen zu suchen.

Ihr Ziel ist es, die Zusammenarbeit im Geiste gegenseitiger Achtung und gemeinsamer Verantwortung nicht nur auf die Religionsgemeinschaften zu beschränken, sondern bei allen Einrichtungen des öffentlichen Lebens (Behörden, Vereinen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, Schulen und Hochschulen, Presse, Funk und Fernsehen, Theater und Film) zu fördern. Sie wendet sich deshalb an alle Menschen die guten Willens sind, Vorurteile und Missverständnisse zwischen den verschiedenen Rassen, Weltanschauungen, Nationen und Minderheiten sowie zwischen Menschen unterschiedlicher religiöser und sozialer Herkunft zu bekämpfen und die Würde jedes einzelnen zu respektieren.

 

MITGLIEDSCHAFT

§3
Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein, die sich zu den Zielen der Gesellschaft bekennen.

§4
Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand.

§5
Der Vorstand hat das Recht, Persönlichkeiten, die sich um die Ziele der Gesellschaft außergewöhnlich verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen. In besonderen Fällen kann der Ehrenvorsitz angetragen werden.

§6
Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft können jederzeit aufgegeben werden. Die Aufgabe erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand.

§7
Verstößt ein Mitglied gegen die Ziele der Gesellschaft, so kann es durch den Vorstand von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluß ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ausschlußbescheides Einspruch beim Vorstand zulässig. Über den Einspruch entscheidet das Kuratorium endgültig.

§8
Die Mitglieder haben einen Beitrag zu entrichten, der nach Selbsteinschätzung ihren finanziellen Verhältnissen entsprechen soll. Der jährliche Mindestbeitrag wird von der Mitgliederversammlung sowohl für Einzelmitglieder wie für juristische Personen festgesetzt. Ehrenmitglieder sind nicht zur Beitragszahlung verpflichtet.

Mitglieder, die nach Aufforderung ohne Angabe von Gründen zwei Jahre ihrer Beitragspflicht nicht genügen, können als Mitglieder gestrichen werden.

§9
Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

ORGANE DER GESELLSCHAFT

§10
Organe der Gesellschaft sind:
Die Mitgliederversammlung
Das Kuratorium
Der Vorstand
Beschlüsse dieser Organe erfordern, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt, einfache Stimmenmehrheit.

Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

§11
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern, den Ehrenmitgliedern und dem Ehrenvorsitzenden. Sie hat folgende Aufgaben:
Wahl des Vorstandes
Entgegennahme des Jahresberichtes
Entgegennahme des Jahres-Finanzberichtes
Entlastung des Vorstandes
Beschlußfassung über die Satzung
Beschlußfassung über den Mindestbeitrag

§12
Zur Mitgliederversammlung wird spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres eingeladen.

Weitere Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn der Vorstand es für notwendig erachtet oder wenn mindestens die Hälfte der Kuratoriumsmitglieder oder mindestens ein Viertel der Mitglieder es verlangen.

§13
Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein und stellt die Tagesordnung auf.

Zu den Mitgliederversammlungen müssen die Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung eingeladen werden.

Anträge von Mitgliedern für die Tagesordnung müssen mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich eingereicht werden. Maßgebend ist das Datum des Poststempels. Über die Zulassung von Spontananträgen entscheiden die anwesenden Mitglieder durch offene Abstimmung mit einfacher Mehrheit.

Die Mitgliederversammlungen werden von einem der drei Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet.

§14
In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.

§15
Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

§16
Das Kuratorium wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Zahl der Kuratoriumsmitglieder soll fünfzehn Prozent der Zahl der Mitglieder der Gesellschaft nicht übersteigen.

Kuratoren können einen ständigen Vertreter benennen, der sie im Bedarfsfall im Kuratorium vertritt.

§17
Das Kuratorium wirkt aktiv an der Verwirklichung der Ziele der Gesellschaft mit.

Es tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und berät den Vorstand in allen Fragen, insbesondere in der Bestimmung der Leitlinien der GCJZ und der Aufstellung ihres Jahres- und Wirtschaftsplanes.

Die Sitzungen des Kuratoriums werden vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte einen Versammlungsleiter.

§18
Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Vorsitzenden, drei Stellvertretern und dem Schatzmeister. Von den drei Vorsitzenden und ihren drei Stellvertretern soll je einer dem evangelischen, dem katholischen und dem jüdischen Glaubensbekenntnis angehören.

Der Vorstand kann drei Mitglieder in den Vorstand kooptieren.

Der Verein wird von drei Vorstandsmitgliedern vertreten.

§ 19
Der Vorstand wird in Einzelwahl von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

§20
Der Vorstand beruft zu seiner Unterstützung aus dem Kreis der Mitglieder Arbeitsausschüsse, die sich mit gesellschaftlichen, religiösen und pädagogischen Themen im Rahmen der Ziele der Gesellschaft befassen. Die Ausschüsse wählen einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte, der möglichst dem Kuratorium angehören soll. Die Vorsitzenden der Ausschüsse bedürfen der Bestätigung des Vorstandes, dem sie für ihre Arbeit verantwortlich sind. Im Einvernehmen mit dem Vorstand hat jeder Ausschuß das Recht, Mitarbeiter – gegebenenfalls auch Nichtmitglieder – zur Durchführung der ihm gestellten Aufgaben heranzuziehen.

§21
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

 

EINNAHMEN DER GESELLSCHAFT UND GESCHÄFTSJAHR

§22
Die Einnahmen der Gesellschaft bestehen aus den Beiträgen der Mitglieder, aus Spenden, aus Zuschüssen und zweckgebundenen Zuwendungen.

§23
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

MITGLIEDSCHAFT IM DEUTSCHEN KOORDINIERUNGSRAT DER GESELLSCHAFTEN FÜR CHRISTLICH-JÜDISCHE ZUSAMMENARBEIT E.V.

§24
Die Gesellschaft gehört der Dachorganisation „Deutscher KoordinierungsRat der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e. V.“ an.

§25
Im Koordinierungsrat wird die Gesellschaft durch ihre drei Vorsitzenden vertreten.

 

AUFLÖSUNG DER GESELLSCHAFT

§26
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das gesamte Vereinsvermögen an den Deutschen Koordinierungsrat der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Frankfurt e.V., Otto-Weiss-Str. 2, 61231 Bad Nauheim als Dachorganisation. Das Vermögen ist unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden.

 

SCHLUSSBESTIMMUNG

§27
Der Vorstand wird ermächtigt, etwaige Änderungen der Satzung, die das Registergericht oder das zuständige Finanzamt für notwendig erachten, ohne nochmalige Einberufung der Mitgliederversammlung vorzunehmen.

Aktuelle Veranstaltungen

18. Mai, 2026
18. May, 2026
18:00 - 20:00

Zoom-Vortragsreihe: “Deutsch-Israelische Perspektiven” Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von il.asf-ev.de zu laden. Inhalt laden Deutsch-Israelische Beziehungen nach der Shoah sind nicht einfach „entstanden“ – sie wurden Schritt für Schritt aufgebaut. Vertrauen zwischen den beiden Ländern konnte nur wachsen, weil Menschen bereit waren, aufeinander zuzugehen und auch schwierige, manchmal schmerzhafte Begegnungen auszuhalten. […]

1. Juni, 2026
1. June, 2026
19:00 - 23:55

Ausstellung zur Rolle der Ärzteschaft im Dritten Reich Zur Aufarbeitung der Rolle der Ärzteschaft im Nationalsozialismus präsentiert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin vom 01. Juni bis 26. Juni 2026 die Wanderausstellung „Systemerkrankung. Arzt und Patient im Nationalsozialismus“ in ihren Räumlichkeiten. Beleuchtet werden die allgemeinen Verstrickungen der Ärzteschaft in die Verbrechen der NS-Zeit sowie ausgewählte Schicksale […]

9. Juni, 2026
9. June, 2026
15:00 - 23:55

Liebe Gäste, liebe Medien-Vertreter*innen, nach einer kleinen Schönheitsoperation auf der Werft spielen wir vom 26. Juni bis 4. Juli wieder in Berlin SPANDAU, und vom 9. bis 31. Juli am WANNSEE. Besonders hinweisen möchten wir auf das Gastspiel des Theater im Palais “Nur nicht zu den Löwen” am 26. Juni sowie auf zwei Premieren: „Wunder, […]

18. Juni, 2026
18. June, 2026
18:00 - 19:30

Rabbiner Leo Baeck: Identität und Dialog: Zoom-Link https://uni-potsdam.zoom-x.de/j/66096710198, das Passwort ist 60987551 Kontakt: Dr. Tomer Raudanski, tomer.raudanski@uni-potsdam.de

20. Juni, 2026
20. June, 2026
15:00 - 16:30

Sonnabend, 20.Juni 2026 15.00-16.30 Uhr Treffpunkt: Friedhof Zehlendorf, Onkel-Tom-Straße 30, 14169 Berlin, Am Eingang SZ110-062 Die Führung wird von Klaus-Dieter Ehmke und Irene Bindel geleitet. Friedhofsführung Die 90-minütige Veranstaltung führt Sie an die Ehrengräber von Otto Weidt, Harald Poelchau und Margarete (Marga) Meusel. Otto Weidt konnte zur NS-Zeit viele jüdische Menschen vor der Deportation retten. […]

21. Juni, 2026
21. June, 2026
11:00 - 21:00

5. KOSCHERES STREETFOOD FESTIVAL SONNTAG, 21. JUNI 2026, VON 11 BIS 21 UHR Hof der Neuen Synagoge · Oranienburger Straße 28–31 · Berlin-Mitte https://www.juedische-kulturtage.org/street-food

21. Juni, 2026
21. June, 2026
14:00 - 23:55

Öffentliche Führung in Kooperation mit dem Mitte-Museum: Geschichte jüdischer Ärzt:innen Stadtführung: Jüdische Ärzte und Ärztinnen an der Charité – Vollkommene Integration? Nachdem die Berliner Universität ab 1812 ihre Tore für jüdische Studierende öffnete, bot die Medizin – jenseits versperrter Karrieren in Verwaltung oder Militär – eine einzigartige Chance auf soziale Emanzipation. Doch trotz ihrer prägenden […]

21. Juni, 2026
21. June, 2026
18:00 - 23:55

E.T.A.-Hoffmann-Orchester: »Sommerkonzert« So 21. Juni 2026 | 18 Uhr Jüdisches Gemeindehaus, Fasanenstraße 79-80 | 10623 Berlin, Großer Saal | 16,-/12,- Das Programm umfasst heitere, nachdenkliche und mitreißende Werke vom Barock bis zur Moderne – darunter auch spannende Wiederentdeckungen jüdischer Komponisten. Zudem erwartet das Publikum eine besondere musikalische Neuentdeckung: das ausdrucksstarke Quintett des Komponisten Georges Onslow […]

21. Juni, 2026
21. June, 2026
11:00 - 18:00

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Medienpartner, auch im Jahr 2026 präsentiert die Jüdische Gemeinde zu Berlin erneut die Vielfalt jüdischer Kultur und Kulinarik. Den Auftakt bildet das 5. Koschere Streetfood-Festival, gefolgt von den 39. Jüdischen Kulturtagen Berlin, die den Berlinern sowie ihren Gästen ein facettenreiches Bild jüdischen Lebens vermitteln. Avi Toubiana, Intendant, und Sara […]

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