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Satzung

Die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit ist der Zusammenschluß von Personen, die über Verschiedenheiten ihres religiösen Bekenntnisses hinweg zu folgenden Grundüberzeugungen kommen:

In unserem Volk, ebenso wie anderswo in der Welt, leiden unzählige einzelne, ja ganze Gruppen unter einer Behandlung, die der Würde und den Rechten von Menschen nicht entspricht.

Dieser Zustand ist vielfach auf das Vorherrschen von Anschauungen zurückzuführen, die eine Folge von Furcht, Misstrauen, Unkenntnis und politischen Ablenkungsmanövern sind. Oberflächliche Verallgemeinerungen und Vorurteile, die sich gern den Anschein von Wissenschaftlichkeit geben, vergiften das Zusammenleben von Menschen im kleinen Kreis wie von Völkern untereinander.

Alle Menschen guten Willens haben die Verpflichtung, das ihre dafür zu tun, eine Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens und Verständnisses zu schaffen. Eine vernünftige und gerechte Ordnung in der Welt erwächst aus der Bereitschaft jedes Einzelnen, anderen das gleiche Maß an Recht und Achtung zuzugestehen, das er für sich selbst in Anspruch nimmt.

Eine besondere Verantwortung liegt darin, eine von jeglichen Vorurteilen freie Achtung in allen Bereichen des Lebens zu erreichen.

 

NAME, SITZ und ZWECK

§1
Die Vereinigung führt den Namen „Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Berlin e. V.“. Sie hat ihren Sitz in Berlin.

§2
Die Gesellschaft dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Abgabenordnung (AO 1977), die seit 1977 die maßgebliche Rechtsgrundlage für die Gemeinnützigkeit darstellt.

Ziel der Gesellschaft ist die Förderung international aufgeschlossener Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur sowie des Gedankens der Völkerverständigung.

Die Gesellschaft sieht ihre Aufgabe darin, durch Aufklärungsarbeit in Form von Vorträgen und Seminaren, Lesungen, Theateraufführungen, musikalischen Veranstaltungen, Ausstellungen, Gedenkstättenfahrten, Exkursionen und stadtgeschichtlichen Führungen, Zeitzeugenvermittlung und Besuchen in Schulen ihre Ziele zu erreichen:

Informationen über die gemeinsamen Wurzeln von Juden und Christen und über das christlich-jüdische Verhältnis in der deutschen Geschichte zu geben, Vorurteile abzubauen, das Verständnis der Menschen untereinander zu fördern und die Zusammenarbeit insbesondere zwischen Christen und Juden zu vertiefen sowie den interreligiösen Dialog auch mit Muslimen zu suchen.

Ihr Ziel ist es, die Zusammenarbeit im Geiste gegenseitiger Achtung und gemeinsamer Verantwortung nicht nur auf die Religionsgemeinschaften zu beschränken, sondern bei allen Einrichtungen des öffentlichen Lebens (Behörden, Vereinen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, Schulen und Hochschulen, Presse, Funk und Fernsehen, Theater und Film) zu fördern. Sie wendet sich deshalb an alle Menschen die guten Willens sind, Vorurteile und Missverständnisse zwischen den verschiedenen Rassen, Weltanschauungen, Nationen und Minderheiten sowie zwischen Menschen unterschiedlicher religiöser und sozialer Herkunft zu bekämpfen und die Würde jedes einzelnen zu respektieren.

 

MITGLIEDSCHAFT

§3
Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein, die sich zu den Zielen der Gesellschaft bekennen.

§4
Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand.

§5
Der Vorstand hat das Recht, Persönlichkeiten, die sich um die Ziele der Gesellschaft außergewöhnlich verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen. In besonderen Fällen kann der Ehrenvorsitz angetragen werden.

§6
Mitgliedschaft und Ehrenmitgliedschaft können jederzeit aufgegeben werden. Die Aufgabe erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand.

§7
Verstößt ein Mitglied gegen die Ziele der Gesellschaft, so kann es durch den Vorstand von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluß ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ausschlußbescheides Einspruch beim Vorstand zulässig. Über den Einspruch entscheidet das Kuratorium endgültig.

§8
Die Mitglieder haben einen Beitrag zu entrichten, der nach Selbsteinschätzung ihren finanziellen Verhältnissen entsprechen soll. Der jährliche Mindestbeitrag wird von der Mitgliederversammlung sowohl für Einzelmitglieder wie für juristische Personen festgesetzt. Ehrenmitglieder sind nicht zur Beitragszahlung verpflichtet.

Mitglieder, die nach Aufforderung ohne Angabe von Gründen zwei Jahre ihrer Beitragspflicht nicht genügen, können als Mitglieder gestrichen werden.

§9
Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

ORGANE DER GESELLSCHAFT

§10
Organe der Gesellschaft sind:
Die Mitgliederversammlung
Das Kuratorium
Der Vorstand
Beschlüsse dieser Organe erfordern, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt, einfache Stimmenmehrheit.

Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

§11
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern, den Ehrenmitgliedern und dem Ehrenvorsitzenden. Sie hat folgende Aufgaben:
Wahl des Vorstandes
Entgegennahme des Jahresberichtes
Entgegennahme des Jahres-Finanzberichtes
Entlastung des Vorstandes
Beschlußfassung über die Satzung
Beschlußfassung über den Mindestbeitrag

§12
Zur Mitgliederversammlung wird spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres eingeladen.

Weitere Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn der Vorstand es für notwendig erachtet oder wenn mindestens die Hälfte der Kuratoriumsmitglieder oder mindestens ein Viertel der Mitglieder es verlangen.

§13
Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein und stellt die Tagesordnung auf.

Zu den Mitgliederversammlungen müssen die Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung eingeladen werden.

Anträge von Mitgliedern für die Tagesordnung müssen mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich eingereicht werden. Maßgebend ist das Datum des Poststempels. Über die Zulassung von Spontananträgen entscheiden die anwesenden Mitglieder durch offene Abstimmung mit einfacher Mehrheit.

Die Mitgliederversammlungen werden von einem der drei Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet.

§14
In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme.

§15
Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

§16
Das Kuratorium wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Zahl der Kuratoriumsmitglieder soll fünfzehn Prozent der Zahl der Mitglieder der Gesellschaft nicht übersteigen.

Kuratoren können einen ständigen Vertreter benennen, der sie im Bedarfsfall im Kuratorium vertritt.

§17
Das Kuratorium wirkt aktiv an der Verwirklichung der Ziele der Gesellschaft mit.

Es tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und berät den Vorstand in allen Fragen, insbesondere in der Bestimmung der Leitlinien der GCJZ und der Aufstellung ihres Jahres- und Wirtschaftsplanes.

Die Sitzungen des Kuratoriums werden vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte einen Versammlungsleiter.

§18
Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Vorsitzenden, drei Stellvertretern und dem Schatzmeister. Von den drei Vorsitzenden und ihren drei Stellvertretern soll je einer dem evangelischen, dem katholischen und dem jüdischen Glaubensbekenntnis angehören.

Der Vorstand kann drei Mitglieder in den Vorstand kooptieren.

Der Verein wird von drei Vorstandsmitgliedern vertreten.

§ 19
Der Vorstand wird in Einzelwahl von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

§20
Der Vorstand beruft zu seiner Unterstützung aus dem Kreis der Mitglieder Arbeitsausschüsse, die sich mit gesellschaftlichen, religiösen und pädagogischen Themen im Rahmen der Ziele der Gesellschaft befassen. Die Ausschüsse wählen einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte, der möglichst dem Kuratorium angehören soll. Die Vorsitzenden der Ausschüsse bedürfen der Bestätigung des Vorstandes, dem sie für ihre Arbeit verantwortlich sind. Im Einvernehmen mit dem Vorstand hat jeder Ausschuß das Recht, Mitarbeiter – gegebenenfalls auch Nichtmitglieder – zur Durchführung der ihm gestellten Aufgaben heranzuziehen.

§21
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

 

EINNAHMEN DER GESELLSCHAFT UND GESCHÄFTSJAHR

§22
Die Einnahmen der Gesellschaft bestehen aus den Beiträgen der Mitglieder, aus Spenden, aus Zuschüssen und zweckgebundenen Zuwendungen.

§23
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

MITGLIEDSCHAFT IM DEUTSCHEN KOORDINIERUNGSRAT DER GESELLSCHAFTEN FÜR CHRISTLICH-JÜDISCHE ZUSAMMENARBEIT E.V.

§24
Die Gesellschaft gehört der Dachorganisation „Deutscher KoordinierungsRat der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e. V.“ an.

§25
Im Koordinierungsrat wird die Gesellschaft durch ihre drei Vorsitzenden vertreten.

 

AUFLÖSUNG DER GESELLSCHAFT

§26
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das gesamte Vereinsvermögen an den Deutschen Koordinierungsrat der Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Frankfurt e.V., Otto-Weiss-Str. 2, 61231 Bad Nauheim als Dachorganisation. Das Vermögen ist unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden.

 

SCHLUSSBESTIMMUNG

§27
Der Vorstand wird ermächtigt, etwaige Änderungen der Satzung, die das Registergericht oder das zuständige Finanzamt für notwendig erachten, ohne nochmalige Einberufung der Mitgliederversammlung vorzunehmen.

Aktuelle Veranstaltungen

14. März, 2026
14. March, 2026
19:30 - 21:00

https://www.goldberg-kulturschiff.de/

18. März, 2026
18. March, 2026
19:00 - 20:30

EINLADUNG ZU UNSEREN VERANSTALTUNGEN Liebe, sehr geehrte Mitglieder, liebe Follower*innen und Freund*innen, seit nunmehr 25 Jahren beteiligt sich Gesicht Zeigen! an den Internationalen Wochen gegen Rassismus, die in diesem Jahr unter dem Motto 100 % Menschenwürde. Zusammen gegen Rassismus und Rechtsextremismus bundesweit vom 16. bis zum 29. März stattfinden. Auch wir sind in 2026 wieder […]

18. März, 2026
18. March, 2026
18:15 - 20:00

Sehr geehrte Damen und Herren, das Netzwerk Zeitgeschichte, der Bundesverband RIAS und der Beauftragte zur Bekämpfung von Antisemitismus im Land Brandenburg laden Sie zur Veranstaltung und Publikationsvorstellung Antisemitismus und Gedenkstätten ein. Im Mittelpunkt stehen antisemitismuskritische Perspektiven für die Praxis von NS-Gedenkstätten sowie die Diskussion aktueller Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten. Datum: 18. März 2026 Veranstaltungsbeginn: 18:15 Uhr […]

18. März, 2026
18. March, 2026
19:00 - 20:30

Im Mai wäre er 100 Jahre geworden: der legändere Berliner Jazzgitarrist Coco (Heinz Jakob) Schumann, dessen Schicksal nur wenigen bekannt war – bis 1997 seine Biografie “Der Ghetto-Swinger” und kurz darauf eine Filmdokumentation über sein (Über) Leben in drei KZs erschien. Grund genug, an ihn und sein Schicksal mit Konzerten zu erinnern, die sein langjähriger […]

18. März, 2026
18. March, 2026
19:00 - 21:00

Filmabend mit… freiem Eintritt Für den “Kino-King” Knut Elstermann (radioeins) war es der beeindruckendste Dokumentarfilm des Jahres 2025: “Die Möllner Briefe” erzählen von dem Brandanschlag 1992 in Mölln, bei dem drei Menschen starben – und von einer darauffolgenden Welle der Anteilnahme und Solidarität, ausgedrückt auch in zahlreichen Briefen. Doch sie erreichten damals die Hinterbliebenen nicht, […]

19. März, 2026
19. March, 2026
15:30 - 19:00

📅 Datum: 19.- 21. März 2026 ⏰ Uhrzeit: ab 15:30 Uhr 📍 Ort: Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit Berlin, Britzer Straße 5, 12439 Berlin Inhaltsangabe Das Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit in Berlin-Schöneweide veranstaltet vom 19.03. bis 21.03. begleitend zur aktuellen Ausstellung „Trotzdem da! – Kinder aus verbotenen Beziehungen zwischen Deutschen und Kriegsgefangenen oder Zwangsarbeiter*innen” eine wissenschaftliche Tagung. Die geplante Tagung […]

22. März, 2026
22. March, 2026
15:00 - 17:00

Sonntag, 22. März 2026, 15:00 Uhr Oranienburger Straße 28, Großer Saal, 10117 Berlin “There is only one solution – Call the Polizei!” Theater mit Konstantin Frank und Maria Agni Eintritt: 12,- € / Ermäßigt 10,- € Postkoloniale Tragikomödie in fünf Akten und eine Ode an den guten alten Judenhass Inspiriert von Molières “Tartuffe”. Eine Berliner […]

22. März, 2026
22. March, 2026
18:00 - 19:30

So 22. März um 18.00 Fasanenstr. 79-80, 10623 Berlin Karten (15/10/5€): T. 0163 74 34 744 Konzert:Alexander Paperny, Hamburg Ein Rendezvous mit Liedern der `20er, `30er und `40er in neuer Begleitung. Die Arrangements von Alexander Paperny, einem der gefragtesten Balalaika-Spieler im deutschsprachigen Raum, sind anmutig neugestaltet, und überraschen mit ihren Akzenten und Klangfarben. Angereichert von […]

23. März, 2026
23. March, 2026
18:00 - 19:30

Einladung_23_03_2026_web Achtung – bitte beachten Sie: Aufgrund des Veranstaltungsortes ist eine Teilnahme spontan ohne Anmeldung nicht möglich. Bitte melden Sie sich daher unbedingt an! Alle, die dies bereits getan haben, sind auf unsere Gästeliste registriert und müssen nichts weiter tun.

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